Essen auf Rädern 2024

(Erhöhung der Einkommensrichtsätze v. 2023 auf 2024 um 5,34 % analog der Ausgleichszulagenerhöhung) 


Anrechenbares Einkommen

Alleinstehende
Ehepaare  bzw. Lebens- 
oder Haushaltsgmeinschaft
Preis pro Portion
  bis €  1.054,44
  bis € 1.498,02€ 7,15
  bis €  1.187,17
  bis € 1.626,05€ 7,90
  bis € 1.450,76
  bis € 1.880,44€ 9,03
  bis € 1.714,35
  bis € 2.136,55€ 10,04
  bis € 1.979,77
  bis € 2.390,87€ 10,04
über € 1.979,77
über € 2.390,87€ 11,76


AUSZUG AUS DEN RICHTLINIEN  Pkt. 4 und 5

ENTGELT


Die Essensbezieher haben einen den Einkommensverhältnissen angepassten Kostenbeitrag zu entrichten.

Die Berechnung dieses Kostenbeitrages erfolgt nach folgenden Richtsätzen:
Als „anrechenbares Einkommen“ ist das Nettoeinkommen des Essensbeziehers, des Ehe- oder Lebenspartners und aller weiteren im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen, zuzüglich Wohnbeihilfe, abzüglich der monatlichen Miete, inkl. Ust und Betriebskosten (*) (ohne Heizung, Strom oder Rückzahlungen für Wohnbau- oder sonstige Kredite) zu verstehen. Die staatliche Familienbeihilfe und das Pflegegeld sind nicht zur Berechnung heranzuziehen.
Bei Hauseigentümern und Besitzern einer Eigentumswohnung wird eine Pauschale von derzeit (2024) monatlich € 212,62 zuzüglich nachgewiesener Betriebskosten (*) in Abzug gebracht. Die Hauseigentums- und Eigentumswohnungs-Pauschale ist, analog den Landesrichtlinien für die Berechnung der Kostenbeiträge bei den sozialen Diensten "Mobile Betreuung & Hilfe sowie Hauskrankenpflege" jährlich anzupassen.
Die angeführten Einkommensgrenzen werden jährlich um die prozentuelle Erhöhung der Ausgleichszulagenrichtsätze (ASVG) angeglichen. Der Preis pro Portion ist wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex der Statistik Austria (2005=100, Ausgangsbasis ist die Indexziffer für Oktober 2023).


FÄLLIGKEIT DES ENTGELTES


Der Essensbeitrag wird monatlich im Nachhinein vorgeschrieben und ist spätestens 14 Tage nach Zustellung des Zahlscheines zur Einzahlung zu bringen.
Wenn Teilnehmer der Aktion "Essen auf Rädern" trotz mehrmaliger Aufforderung keine Unterlagen zur Berechnung des Portionspreises vorlegen, wird der Höchstbetrag verrechnet.