Verordnungen & Richtlinien nach dem 1. Juli 2025


Mit 1. Juli 2025 ist das Oö. Gemeinde-Kundmachungsreformgesetz, LGBl. Nr. 38/2025, in Kraft getreten. Darin wird die Kundmachung von Gemeinde-Verordnungen im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde neu geregelt. Verordnungen der Gemeinden sind ab 1. Juli 2025 nur mehr, sofern dies nicht gesetzlich oder in Verordnungen anders vorgesehen ist, elektronisch über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) authentisch kundzumachen.

Die elektronisch kundgemachten Verordnungen der Stadtgemeinde Bad Ischl sind über das RIS unter folgendem Link abrufbar:

Hier geht's zu den Verordnungen