Als Amtsstunden werden jene Zeiten bezeichnet, zu denen schriftliche Anbringen von einer Behörde entgegengenommen werden. Außerhalb der Amtsstunden eingelangte Vorbringen (etwa auf elektronischem Weg) gelten im Sinne des § 13 AVG als am nächsten Werktag eingelangt. Bitte beachten Sie dies insbesondere im Zusammenhang mit Fristen.
Unsere Amtsstunden sind:
TAGE | Amtsstunden |
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Montag - Dienstag | 07:30 Uhr -16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 Uhr - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Beim Eingang zum Stadtamt finden Sie einen grünen Briefkasten, in welchen Sie Ihre schriftlichen Anbringen einwerfen können.
Die Parteienverkehrszeiten/Öffnungszeiten des Stadtamtes, der Städtischen Sicherheitswache sowie des Städtischen Wirtschaftshofes samt den jeweiligen Kontaktdaten finden Sie auf unserer Homepage unter Verwaltung & Politik – Stadtverwaltung.