Amtsstunden

Als Amtsstunden werden jene Zeiten bezeichnet, zu denen schriftliche Anbringen von einer Behörde entgegengenommen werden. Außerhalb der Amtsstunden eingelangte Vorbringen (etwa auf elektronischem Weg) gelten im Sinne des § 13 AVG als am nächsten Werktag eingelangt. Bitte beachten Sie dies insbesondere im Zusammenhang mit Fristen.

Unsere Amtsstunden sind:

TAGEAmtsstunden
Montag - Dienstag 07:30 Uhr -16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag07:30 Uhr - 12:00 Uhr


Beim Eingang zum Stadtamt finden Sie einen grünen Briefkasten, in welchen Sie Ihre schriftlichen Anbringen einwerfen können.

Die Parteienverkehrszeiten/Öffnungszeiten des Stadtamtes, der Städtischen Sicherheitswache sowie des Städtischen Wirtschaftshofes samt den jeweiligen Kontaktdaten finden Sie auf unserer Homepage unter Verwaltung & Politik – Stadtverwaltung.