Fragestunde im Gemeinderat

13.04.2011

FRAGESTUNDE BEI GEMEINDERATSSITZUNGEN

 

1. Bei den öffentlichen Gemeinderatssitzungen der Stadtgemeinde Bad Ischl wird nach der Eröffnung der Sitzung eine Fragestunde über Angelegenheiten der Gemeinde abgehalten.

2. Gerechnet ab ihrem Beginn darf die Gesamtdauer der Fragestunde 60 Minuten nicht überschreiten.

3. Der Bürgermeister bzw. bei seiner Abwesenheit der Vizebürgermeister ist Diskussionsleiter der Fragestunde. Er hat das Wort an die Gemeindemitglieder in der Reihenfolge zu erteilen, in der sich diese zu Wort melden.

4. Natürliche und juristische Personen sowie Institutionen mit Hauptwohnsitz / Standort in der Gemeinde haben im Rahmen der vorgegebenen Zeit die Möglichkeit, max. zwei voneinander unabhängige Fragen zu stellen. Die Anfragezeit ist mit zusammen fünf Minuten begrenzt.

5. Fragen können an jedes Mitglied des Gemeinderates gestellt werden. Der Gefragte kann die Frage an ein anderes Mitglied seiner Fraktion zur Beantwortung weiterleiten.

6. Den Mitgliedern des Stadtrates ist es möglich, auch bei nicht an sie gerichtete Fragen, wenn diese in ihr Ressort fallen, eine Stellungnahme dazu abzugeben.

7. Ist eine umfassende Anfrage durch fehlende Unterlagen bzw. Informationen nicht möglich, so hat die endgültige Antwort in der nächsten Fragestunde (soferne der Fragesteller wieder anwesend ist) oder im Einvernehmen mit dem Fragesteller schriftlich zu erfolgen.

8. Ist die Beantwortung weiterer Fragen in der vorgegebenen Zeit nicht möglich, so wird die Fragestunde in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung fortgeführt.

9. Kommen im Rahmen der festgesetzten Zeit keine weiteren Anfragen an die Mitglieder des Gemeinderates, wird die Gemeinderatssitzung mit ihren festgesetzten Tagesordnungspunkten fortgesetzt, unabhängig davon, ob im Laufe der 60 Minuten Gemeindebürger mit Anfragen eintreffen.