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Mit Gemeinderatsbeschluss vom 7. Juli 2022 wurden die privatrechtlichen Entgelte für die Benützung der Markteinrichtungen neu festgesetzt. Die Tarife treten mit 1. August 2022 in Kraft.
Auszug aus der Markttarifordnung § 2 EntgelteWochenmarkt
Jahrmarkt
Die vorstehenden Entgelte erhöhen sich um 50 % bei besonders günstig gelegenen, selbst gewählten oder reservierten Aufstellungsplätzen.
Stromkosten (Bezug von Strom vom gemeindeeigenen Stromanschluss):
Die Entgelte für den Wochenmarkt können monatlich im nachhinein bezahlt werden. Zu den Entgelten wird die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe hinzugerechnet. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Marktplätze eine Stunde vor Marktbeginn bezogen werden dürfen und spätestens eine halbe Stunde nach Ende geräumt und gesäubert zu verlassen sind. Die Marktzeit ist von 06.00 bis 12.00 Uhr.