Mutter-Kind-Zuschuss des Landes OÖ

Anspruch auf den Mutter-Kind-Zuschuss hat ein Elternteil (Adoptiv-, Pflegeelternteil), soferne

  • das Kind ab dem 01.01.2000 geboren ist
  • er das Kind überwiegend betreut
  • er mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt wohnt
  • sowohl er als auch das Kind zum Zeitpunkt des Antrages nachweisen, dass sie seit mind. einem Jahr ihren Hauptwohnsitz in Oberösterreich haben

Anspruchs-Voraussetzungen:

  • Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen
  • Die im Impfgutschein-Heft vorgesehenen Impfungen müssen durchgeführt sein
  • Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Vollendung des 2. bzw. 4. Lebensjahres des Kindes gestellt werden

Beitrag des Zuschusses:

Die Höhe beträgt € 370,00 (zu je € 185,00 - Teilbeträgen)

Ansuchen:

Für das  Ansuchen ist das jeweilige Antragsformular des Vorsorgeheftes, bestätigt vom Arzt / Ärztin und Wohnsitzgemeinde, an das Amt der Oö. Landesregierung, Abt. Landes-Sanitätsdirektion, Kennwort "Mutter-Kind-Zuschuss", Harrachstr. 16a, 4021 Linz, einzureichen.