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Gemeindeeigene Ankündigungsflächen - Entgelte ab 1.1.2017
Für das Plakatieren im Gemeindegebiet von Bad Ischl gelten nachstehende Richtlinien.
Die Stadtgemeinde Bad Ischl stellt für Plakatierungen im Gemeindegebiet von Bad Ischl4 Litfass-Säulen, 5 Plakatwände mit ca. 6 m² Plakatierungsfläche und 3 Plakatwände mit ca. 2 m² Plakatierungsfläche zur Verfügung an nachstehenden Standorten zur Verfügung:
Litfass-Säulen (nur für Veranstaltungen im Gemeindegebiet von Bad Ischl):
„Bittner-Eck“
Esplanade:
gegenüber Museum der Stadt Bad Ischl
Kaiser-Franz-Josef-Straße:
Bereich Haus Nr. 16
Kurparkeingang:
Wirerstraße
Die Plakatierung auf den Litfass-Säulen ist gebührenpflichtig und erfolgt nach Maßgabe des vorhandenen Platzes.
Die Litfass-Säulen werden von Bediensteten der Stadtgemeinde Bad Ischl betreut. Die dafür vorgesehenen Plakate sind in der Vorwoche, bis spätestens Donnerstag, 16 Uhr im Bürgerservice des Stadtamtes Bad Ischl abzugeben. Die Kosten pro Plakat liegen für A2-Plakate bei € 3,--, für A3-Plakate bei € 2,--. Diese Preiseinheiten gelten für eine Plakatierungsdauer von 2 Wochen.
Es werden nur solche Plakate aufgehängt, die den Stempel „PLAKATIERUNG GENEHMIGT“ aufweisen. Plakate ohne diesen Vermerk werden auf den Litfass-Säulen nicht veröffentlicht bzw. werden entfernt.
Außerdem wird darauf aufmerksam gemacht, dass Plakate, die auf Veranstaltungen außerhalb des Gemeindegebietes von Bad Ischl hinweisen, auf den Litfass-Säulen nicht veröffentlicht werden. Zudem wird bei unerlaubtem Plakatieren für das unverzügliche Entfernen der Plakate ein Betrag von € 20,-- pro Plakat in Rechnung gestellt und bei wiederholtem Verstoß Besitzstörungsklage erhoben.
Die Plakatierung auf den Litfasssäulen erfolgt max. 2 Wochen vor der Veranstaltung.Plakatwände groß (ca. 6 m²)
Kaltenbachstraße
Bereich Konsummarkt
Kreutererstraße
Bereich Ischlbrücke
Lauffen
Allee gegenüber FF-Depot
Pfandl
Trafik gegenüber Sparkasse
Steinfeldstraße
unterhalb der Umfahrungsbrücke
Plakatwände klein (ca. 2 m²)
Mitterweißenbach
Auffahrt Gasthaus "Rosenkogel"
Perneck
Bushaltestelle nach FF-Depot
Die Selbstplakatierung auf den Plakatwänden ist gebührenfrei
Auf den Plakatwänden ist auch das Plakatieren für außerörtliche Veranstaltungen gestattet. Es ist jedoch unbedingt darauf zu achten, dass keine Plakate überklebt werden, deren Veranstaltungstermin noch nicht abgelaufen ist. Außerdem darf wegen Platzmangel auf jeder Plakatwand nur ein Plakat je Veranstaltung angebracht werden.
Außerdem wird in diesem Zusammenhang auf die Plakatierungsverordnung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 30. März 1982 hingewiesen, die unter anderem ein Plakatieren an Bäumen, Lichtmasten, entlang von Fahrbahnen etc. untersagt. Zuwiderhandlungen können mit einer Verwaltungsstrafe bis zu € 726,-- geahndet werden.