Parken & Parkplätze

Im Stadtgebiet von Bad Ischl sind zahlreiche Parkmöglichkeiten vorhanden:


Dauerparkplätze der Stadt Bad Ischl

ParkplatzAnzahl Stellplätze
Parkplatz Traunkai76 Stellplätze
Parkplatz Rechensteg78 Stellplätze
Parkplatz Kaiservilla210 Stellplätze


Weitere Parkplätze der Stadt Bad Ischl

ParkplatzAnzahl Stellplätze
Parkplatz Theresienweg220 Stellplätze
Parkplatz Dumbastraße146 Stellplätze
zahlreiche Kurzparkzonen im Stadtgebiet


Die Tarifinformation zu den o.a. Parkplätzen finden Sie hier: Parkgebühren




Weitere Dauerparkplätze im Stadtzentrum

ParkplatzAnzahl Stellplätze
Zentrums-Tiefgarage (Eurothermen Resort Bad Ischl)350 Stellplätze
Parkplatz am Salinenplatz63 Stellplätze
Elisabeth - Tiefgarage125 Stellplätze
Parkplatz Kongresshaus78 Stellplätze
Kongresshaus-Tiefgarage88 Stellplätze


Park & Ride ÖBB

ParkplatzStellplätze
P+R ÖBB Stifterkai30 (gültiger Fahrschein der ÖBB ist zu Kontrollzwecken bis nach der Ausfahrt bereitzuhalten)
P+R Bahnhofstraße 21 (gültiger Fahrschein der ÖBB ist zu Kontrollzwecken bis nach der Ausfahrt bereitzuhalten)


Eine Übersicht aller Parkmöglichkeiten (Dauerparkplätze und Kurzparkzonen) finden Sie in unserem digitalen Stadtplan: 

https://bad-ischl.map2web.eu/




Bewohner- und Arbeitnehmerparken

Die Stadtgemeinde Bad Ischl hat mit Verordnung des Gemeinderates, zuletzt beschlossen am 9. Juli 2026, für einige Straßenzüge im Stadtgebiet die Möglichkeit des sog. „Arbeitnehmer- bzw. Bewohnerparkens“ gem. § 45 Abs 4 bzw. 4a StVO 1960 geschaffen. Damit können Personen, die in den betroffenen Bereichen wohnen oder dort dauernd beruflich tätig sind, unter bestimmten Voraussetzungen eine Parkberechtigung beantragen, die das zeitlich unbegrenzte Parken in den dortigen Kurzparkzonen mit Kraftfahrzeugen mit bis zu 3.500kg Gesamtgewicht ermöglicht. Die Erteilung einer Arbeitnehmer- bzw. Bewohnerparkberechtigung erfolgt im Rahmen eines behördlichen Bewilligungsverfahrens und setzt das Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen voraus.

Bewohnerparken

ist in den Straßenzügen Gartenstraße, Brahmsstraße, Frauengasse und Wirerquellgasse in den dort befindlichen Kurzparkzonen möglich. Eine Bewilligung kann erteilt werden, wenn

  • der Hauptwohnsitz im betreffenden Gebiet liegt,
  • kein eigener bzw. privater PKW-Abstellplatz zur Verfügung steht,
  • die antragstellende Person Zulassungsbesitzer ODER dauernd ausschließlicher Nutzer (zB. Leasing oder Mietvertrag über einen Zeitraum von zumindest 4 Monaten) des KFZ ist ODER den Nachweis erbringt, dass ein arbeitgebereigenes Fahrzeug zur Privatnutzung überlassen wird

Arbeitnehmerparken

Ist in den Straßenzügen Gartenstraße und Brahmsstraße in den dort befindlichen Kurzparkzonen möglich. Eine Bewilligung kann erteilt werden, wenn

  • im betreffenden Gebiet eine ständige berufliche Tätigkeit ausgeübt wird;
  • kein vom Arbeitgeber bereitgestellter PKW-Abstellplatz zur Verfügung steht;
  • die antragstellende Person Zulassungsbesitzer ODER dauernd ausschließlicher Nutzer (zB. Leasing oder Mietvertrag über einen Zeitraum von zumindest 4 Monaten) des KFZ ist ODER den Nachweis erbringt, dass ein arbeitgebereigenes Fahrzeug zur beruflichen Nutzung überlassen wird

Die genannten Voraussetzungen sind im Rahmen des Bewilligungsverfahrens durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen. Die Antragstellung erfolgt mittels der verlinkten Antragsformulare, aus denen auch die erforderlichen Nachweise und weiteren Details zum jeweiligen Bewilligungsverfahren hervorgehen.


Unterlagen Bewohnerparken zum Download: 

Antrag_Bewohnerparkberechtigung

EIGENTÜMERBESTÄTIGUNG im Rahmen eines Antrages auf Erteilung einer Bewohner-Parkberechtigung

ERKLÄRUNG über das Nichtvorhandensein eines privaten Stellplatzes betreffend Erteilung einer Bewohner-Parkberechtigung

Unterlagen Arbeitnehmerparken zum Download: 

Antrag_Arbeitnehmerparkberechtigung

DIENSTGEBERBESTÄTIGUNG im Rahmen eines Antrages auf Erteilung einer Arbeitnehmer-Parkberechtigung