Im Stadtgebiet von Bad Ischl sind zahlreiche Parkmöglichkeiten vorhanden:
Dauerparkplätze der Stadt Bad Ischl
| Parkplatz | Anzahl Stellplätze |
|---|
| Parkplatz Traunkai | 76 Stellplätze |
| Parkplatz Rechensteg | 78 Stellplätze |
| Parkplatz Kaiservilla | 210 Stellplätze |
Weitere Parkplätze der Stadt Bad Ischl
| Parkplatz | Anzahl Stellplätze |
|---|
| Parkplatz Theresienweg | 220 Stellplätze |
| Parkplatz Dumbastraße | 146 Stellplätze |
| zahlreiche Kurzparkzonen im Stadtgebiet |
|
Die Tarifinformation zu den o.a. Parkplätzen finden Sie hier: Parkgebühren
Weitere Dauerparkplätze im Stadtzentrum
| Parkplatz | Anzahl Stellplätze |
|---|
| Zentrums-Tiefgarage (Eurothermen Resort Bad Ischl) | 350 Stellplätze |
| Parkplatz am Salinenplatz | 63 Stellplätze |
| Elisabeth - Tiefgarage | 125 Stellplätze |
| Parkplatz Kongresshaus | 78 Stellplätze |
| Kongresshaus-Tiefgarage | 88 Stellplätze |
Park & Ride ÖBB
| Parkplatz | Stellplätze |
|---|
| P+R ÖBB Stifterkai | 30 (gültiger Fahrschein der ÖBB ist zu Kontrollzwecken bis nach der Ausfahrt bereitzuhalten) |
| P+R Bahnhofstraße | 21 (gültiger Fahrschein der ÖBB ist zu Kontrollzwecken bis nach der Ausfahrt bereitzuhalten) |
Eine Übersicht aller Parkmöglichkeiten (Dauerparkplätze und Kurzparkzonen) finden Sie in unserem digitalen Stadtplan:
https://bad-ischl.map2web.eu/
Bewohner- und Arbeitnehmerparken
Die Stadtgemeinde Bad Ischl hat mit Verordnung des Gemeinderates, zuletzt beschlossen am 9. Juli 2026, für einige Straßenzüge im Stadtgebiet die Möglichkeit des sog. „Arbeitnehmer- bzw. Bewohnerparkens“ gem. § 45 Abs 4 bzw. 4a StVO 1960 geschaffen. Damit können Personen, die in den betroffenen Bereichen wohnen oder dort dauernd beruflich tätig sind, unter bestimmten Voraussetzungen eine Parkberechtigung beantragen, die das zeitlich unbegrenzte Parken in den dortigen Kurzparkzonen mit Kraftfahrzeugen mit bis zu 3.500kg Gesamtgewicht ermöglicht. Die Erteilung einer Arbeitnehmer- bzw. Bewohnerparkberechtigung erfolgt im Rahmen eines behördlichen Bewilligungsverfahrens und setzt das Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen voraus.
Bewohnerparken
ist in den Straßenzügen Gartenstraße, Brahmsstraße, Frauengasse und Wirerquellgasse in den dort befindlichen Kurzparkzonen möglich. Eine Bewilligung kann erteilt werden, wenn
- der Hauptwohnsitz im betreffenden Gebiet liegt,
- kein eigener bzw. privater PKW-Abstellplatz zur Verfügung steht,
- die antragstellende Person Zulassungsbesitzer ODER dauernd ausschließlicher Nutzer (zB. Leasing oder Mietvertrag über einen Zeitraum von zumindest 4 Monaten) des KFZ ist ODER den Nachweis erbringt, dass ein arbeitgebereigenes Fahrzeug zur Privatnutzung überlassen wird
Arbeitnehmerparken
Ist in den Straßenzügen Gartenstraße und Brahmsstraße in den dort befindlichen Kurzparkzonen möglich. Eine Bewilligung kann erteilt werden, wenn
- im betreffenden Gebiet eine ständige berufliche Tätigkeit ausgeübt wird;
- kein vom Arbeitgeber bereitgestellter PKW-Abstellplatz zur Verfügung steht;
- die antragstellende Person Zulassungsbesitzer ODER dauernd ausschließlicher Nutzer (zB. Leasing oder Mietvertrag über einen Zeitraum von zumindest 4 Monaten) des KFZ ist ODER den Nachweis erbringt, dass ein arbeitgebereigenes Fahrzeug zur beruflichen Nutzung überlassen wird
Die genannten Voraussetzungen sind im Rahmen des Bewilligungsverfahrens durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen. Die Antragstellung erfolgt mittels der verlinkten Antragsformulare, aus denen auch die erforderlichen Nachweise und weiteren Details zum jeweiligen Bewilligungsverfahren hervorgehen.
Unterlagen Bewohnerparken zum Download:
Antrag_Bewohnerparkberechtigung
EIGENTÜMERBESTÄTIGUNG im Rahmen eines Antrages auf Erteilung einer Bewohner-Parkberechtigung
ERKLÄRUNG über das Nichtvorhandensein eines privaten Stellplatzes betreffend Erteilung einer Bewohner-Parkberechtigung
Unterlagen Arbeitnehmerparken zum Download:
Antrag_Arbeitnehmerparkberechtigung
DIENSTGEBERBESTÄTIGUNG im Rahmen eines Antrages auf Erteilung einer Arbeitnehmer-Parkberechtigung