Anrainerpflicht: Regelmäßiger Heckenschnitt für die Verkehrssicherheit

Hecken und Sträucher sind nicht nur dekorative Elemente, sondern spielen auch eine wichtige Rolle bei der Abgrenzung von Grundstücken. Doch gerade dort, wo sie in öffentliche Fahrbahnen, Geh- und Radwege hineinragen, können sie schnell zur Gefahr für Verkehrsteilnehmer werden.

Die Stadtgemeinde Bad Ischl appelliert daher an alle Grundstücksbesitzer, ihre Hecken und Sträucher regelmäßig zu pflegen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Gemäß der Straßenverkehrsordnung (§ 91 StVO 1960) sind Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, Bäume, Hecken und Sträucher auszuästen, zurückzuschneiden oder zu entfernen, sobald diese die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Gehsteige, Radwege und Fahrbahnen müssen in ihrer gesamten Breite frei von überhängendem Bewuchs aus Privatgrundstücken sein. Hecken und Sträucher sollen so zurückgeschnitten werden, dass ein Lichtraumprofil von mindestens 4,50 m Höhe über der Fahrbahn gewährleistet ist.

Es ist wichtig zu betonen, dass im Falle eines Unfalls aufgrund mangelnder Pflanzenpflege der Liegenschaftseigentümer für die Unfallfolgen haftbar gemacht werden kann. Insbesondere wenn die Sicht auf den Straßenverlauf, Ampeln, Schilder und Beleuchtungsanlagen durch Bewuchs beeinträchtigt ist, stellt dies eine ernsthafte Gefahr für Verkehrsteilnehmer dar.

 Heckenschnitt

Foto Heckenschnitt © www.pixabay.com 


11.03.2024 08:43