Eheschließung

Bitte mitbringen:

  • Amtlichen Lichtbildausweis;
  • Geburtenbuchabschrift (nicht älter als 6 Monate, wird vom Geburtsstandesamt ausgestellt);
  • Staatsbürgerschaftsnachweis;
  • Heiratsurkunden aller Vorehen;
  • Nachweis eines akademischen Grades (Urkunde oder Bescheid);
  • Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden);
  • Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder;
  • (weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein);
  • Gebühren liegen je nach Eheschließungsfall zwischen € 30,-- und € 60,--, fallweise, bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, auch darüber;
  • Gerichtsbeschluß über Ehemündigkeit (Personen zwischen 16 und 16 Jahren);
  • Einwilligung des gesetzlichen Vertreters;
  • Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft ;

Zuständig