Freizeitwohnungspauschale 2024

Gemäß der 2. OÖ Ortstaxen-Anhebungsverordnung beträgt die Höhe der Freizeitwohnungspauschale ab 2022:

Nutzfläche bis 50 m² (126,00 EUR, zuzüglich Zuschlag gemäß Beschluss des Gemeinderats vom 13.12.2018 in Höhe von 189,00 EUR) -
Gesamtbetrag 315,00 EUR

Nutzfläche über 50 m² (189,00 EUR, zuzüglich Zuschlag gemäß Beschluss des Gemeinderats vom 13.12.2018 Höhe von 378,00 EUR) -
Gesamtbetrag 567,00 EUR

Entrichtung der Abgabe:

Der Eigentümer der Wohnung hat die Jahresabgabe unaufgefordert unter Bekanntgabe der Adresse, Wohnungsnummer und Nutzfläche der Wohnung jeweils bis 1. Dezember an die Stadtgemeinde Bad Ischl

Bankverbindung: Sparkasse Salzkammergut AG
IBAN: AT60 2031 4000 0000 4762
BIC: SKBIAT21XXX  

selbst zu entrichten.  
Eine Vorschreibung der Gebühr erfolgt nicht!
Bitte bei "Verwendungszweck" Objektadresse angeben.

Wer in Bad Ischl eine Freizeitwohnungspauschale bezahlt, erhält beim Tourismusverband Bad Ischl in der Trinkhalle eine Kurkarte. Mit dieser erhalten Sie Ermäßigungen in verschiedenen Bad Ischler Betrieben.