Geburtsanzeige

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile;
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile;
  • Heiratsurkunde der Eltern;
  • Nachweis eines akademischen Grades (Urkunde oder Bescheid);
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden;

Zuständig