Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt vorzulegen:
- Geburtsurkunde beider Elternteile;
- Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile;
- Heiratsurkunde der Eltern;
- Nachweis eines akademischen Grades (Urkunde oder Bescheid);
- allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden;