Markttarifordnung

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 7. Juli 2022 wurden die privatrechtlichen Entgelte für die Benützung der Markteinrichtungen neu festgesetzt. Die Tarife treten mit 1. August 2022 in Kraft.

Auszug aus der Markttarifordnung 

 § 2 Entgelte

Wochenmarkt

Entgelt pro MarkttagApril - DezemberJänner - März
je angefangenem Laufmeter benützter Fläche€ 5,00€   4,00
mindestens jedoch   € 16,50€   13,00

Jahrmarkt

Entgelt für die gesamte Marktzeit            
je angefangenem m² benützter Fläche€  5,50
mindestens jedoch€ 32,50

Die vorstehenden Entgelte erhöhen sich um 50 % bei besonders günstig gelegenen, selbst gewählten oder reservierten Aufstellungsplätzen.


Stromkosten
(Bezug von Strom vom gemeindeeigenen Stromanschluss):


Entgelt
pro Markttag bei Betrieb von Kühl- oder Heizgeräten € 9,50
pro Markttag ausschließlich für Beleuchtung  € 6,50


Die Entgelte für den Wochenmarkt können monatlich im nachhinein bezahlt werden. Zu den Entgelten wird die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe hinzugerechnet.
 
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Marktplätze eine Stunde vor Marktbeginn bezogen werden dürfen und spätestens eine halbe Stunde nach Ende geräumt und gesäubert zu verlassen sind. Die Marktzeit ist von 06.00 bis 12.00 Uhr.