Ansuchen um Gewährung einer Jahres- bzw Sonderförderung

Einreichfrist: 30.09. des Umsetzungsjahres


1. Antragsteller/in

Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.

2. Angaben zum Verein bzw. zur Institution
Finanzentwicklung des letzten Jahres
Nachweis:

Auszahlung erfolgt nach Vorlage entsprechender Rechnungen im betreffenden Jahr.

Sollten die aktuellen Vereinsstatuten nicht vorliegen, wird gebeten, diese am Stadtamt Bad Ischl einzureichen.

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        4. Bankverbindung
        5. Fördererklärung:

        Ich nehme / wir nehmen zur Kenntnis, dass auf eine Förderung kein Rechtsanspruch besteht.

        Ferner erkläre ich / erklären wir verbindlich und unwiderruflich, dass

        a)die Richtlinien für die Gewährung einer Förderung anerkannt werden;

        b)die Angaben im Ansuchen richtig sind und zur Kenntnis genommen wird, dass wissentlich unrichtige Angaben im Ansuchen zum Ausschluss aus der Förderungsvergabe führen und weiters eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen können;

        c)Förderungen, die aufgrund unrichtiger Angaben im Ansuchen gewährt wurden, unverzüglich an die Stadtgemeinde Bad Ischl zurückzuzahlen sind;

        d)Unterlagen die vom Stadtamt als Nachweis für eine eventuell zu gewährende Förderung bzw. für die Auszahlung einer solchen verlangt werden, unverzüglich vorzulegen sind, da ansonsten keine Weiterbearbeitung des Ansuchens erfolgt.

        Die von Ihnen bekanntgegebenen Daten werden:

        •im Rahmen des konkreten Verfahrens und der gesetzlichen Zulässigkeit an sonstige Verfahrensbeteiligte weitergegeben.

        •am Stadtamt Bad Ischl im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gespeichert.

        Im Zusammenhang mit der Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie das Recht auf Auskunft, Richtigstellung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung sowie das Recht Beschwerde bei der Datenschutzbehörde zu erheben. 

        Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: Franz Gütl, 06132 301-1376, fguetl@stadtamt-badischl.at

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        Kontakt:

        +43(0) 6132 / 301-1332

        foerderung@stadtamt-badischl.at

        Formular als PDF herunterladen:

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